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AGB

§1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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1.1 Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen oder Ergänzungen, insbesondere Individualregelungen, bedürfen der Schriftform. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

 

1.2 Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsverhältnisse. Sie gelten unabhängig davon, ob im Einzelfall gesondert auf sie Bezug genommen wird.

 

1.3 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abzufragen unter info@allpapp.de.
 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss; Urheberechte an unseren

Unterlagen; Verwendungsbeschränkungen für Unterlagen

Wir verkaufen nur aufgrund nachstehender Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden von uns nicht akzeptiert, selbst wenn sie unsere Bedingungen lediglich ergänzen.
 

§2 Umfang der Lieferung
 

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Annahme der Bestellung des Kunden mit Auftragsbestätigung erklären. Ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt nur dann auch ohne Bestätigung unsererseits zustande, wenn wir die bestellte Leistung erbringen, der Kunde diese annimmt und bezahlt.

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2.2. Bestellungen oder Aufträge der Kunden können wir innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns annehmen.

 

Eine von uns modifizierte Annahme bedarf der schriftlichen Bestätigung des Kunden. Diese ist innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftlich vom Kunden vorzunehmen.

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2.3 An von uns abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, von uns oder Dritten stammenden Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen und Materialien behalten wir uns, soweit nicht anders vereinbart, das Eigentum und das Urheberrecht vor. Der Kunde darf die genannten Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten weder als solche noch ihrem Inhalt nach zugänglich machen. Eine Nutzung der genannten Gegenstände und Unterlagen ist ebenso wie eine Vervielfältigung nur insoweit erlaubt, als dies für den Abschluss oder die Durchführung von Verträgen erforderlich ist.
 

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§3 Preise und Zahlungsbedingungen; Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
 

3.1 Unsere in der Preisliste oder im Internet aufgeführten Preise sind Nettopreise, auf die der zur Zeit der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz aufgeschlagen wird.

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3.2 Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen.

 

3.3 Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Fälligkeitszinsen von 5% p.a. berechnet; kommt der Käufer in Verzug, berechnen wir unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) p.a. sowie eine Pauschale von 40 Euro. Statt der Zahlung auf Rechnung kann der Käufer der Allpapp Verpackung GMBH auch ein SEPA-Basis-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt nach der vereinbarten Frist mit dem vereinbarten Skontosatz. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notifikation) wird auf 3 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen.

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3.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen ihm zustehenden Forderungen berechtigt, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
 

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§4 Lieferfristen, Lieferverzögerungen, Höhere Gewalt


4.1 Von uns angegebene Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, es sei denn, wir haben mit dem Käufer etwas anderes vereinbart.

 

4.2 Lieferfristen verlängern sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, soweit wir diese nicht zu vertreten haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten eintreten.

 

Bei höherer Gewalt, nicht von uns zu vertretenden Streiks oder Aussperrungen und/oder Betriebs- oder Rohstoffmangel sind wir berechtigt, vom noch nicht vollständig erfüllten Vertrag zurückzutreten, wenn die genannten Umstände, Lieferungen und Leistungen nicht nur vorübergehend unmöglich machen und darüber hinaus bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren.

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4.3 Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung unmöglich, so ist ein Schadenersatzanspruch des Kunden nach Maßgabe des § 10 beschränkt.

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4.4 Der Kunde ist wegen Lieferverzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht wegen einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung zu, hat er auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist schriftlich zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Erklärt sich der Kunde nicht innerhalb der ihm gesetzten angemessenen Frist, hat der Kunde uns eine weitere angemessene Frist zur Erbringung unserer Leistung zu setzen und darf erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch diese Frist fruchtlos verstrichen ist.

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4.5 Soweit mit dem Kunden vereinbart wurde, dass unsere Leistungen nicht zu einem festen Termin, sondern innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erfolgen haben, sind wir berechtigt, auch vor Ablauf des Zeitraums zu liefern oder unsere Leistungen zu erbringen. Soweit mit dem Kunden ein fester Liefertermin vereinbart wurde, sind wir, nachdem wir dem Kunden innerhalb einer angemessenen Zeit vor Vornahme der Lieferung oder Erbringung der Leistung diese angezeigt haben, zur vorzeitigen Lieferung oder Leistung im Rahmen des Zumutbaren berechtigt.
 

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§5 Lieferfristen, Lieferverzögerungen, Höhere Gewalt

 

5.1 Die Lieferung erfolgt „ab Werk“ soweit nichts anderes vereinbart ist. Mit Verlassen des Werks/Lagers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung oder Beschädigung der Ware auf den Käufer über.

 

5.2 Etwaig beschädigte Ware ist dem jeweiligen Transporteur erst nach Anerkennung des Schadens durch diesen abzunehmen.

 

5.3 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn er sich hinsichtlich einer Lieferung oder Leistung im Annahmeverzug befindet

 

5.4 Bei Aufträgen ab € 200,00 netto (ohne Mehrwertsteuer) liefern wir fracht- und verpackungskostenfrei innerhalb Deutschlands. Bei Eil- und Expressgutversand trägt der Käufer die Mehrkosten.

 

Bei Aufträgen unter € 200,00 netto trägt der Käufer die Fracht- und Verpackungskosten in Höhe von € 6,90.

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Bei Aufträgen unter € 100,00 kann zusätzlich noch eine Handlingspauschale von € 6,00 berechnet werden.

 

Zuschläge (wie z.B. Maut) werden unabhängig vom Warenwert und dem Ort des Versands an den Käufer weiterbelastet und gesondert in der Rechnung ausgewiesen.

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§6 Durchführung der Lieferung; Einsatz Dritter; Annahmeverzug

 

6.1 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

 

6.2 Soweit nicht anders vereinbart, werden wir die uns bekannte preisgünstigste Verpackung und die uns bekannte preisgünstigste Versandart wählen, es sei denn, dass nach unserem pflichtgemäßen Ermessen die preisgünstigste Verpackung oder die preisgünstigste Versandart für den Gegenstand der Lieferung oder Leistung nicht geeignet ist.
 

6.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, stehen uns sämtliche gesetzlichen Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz von Mehraufwendungen in voller Höhe zu.

 

6.4 Darüber hinaus geht die Gefahr gemäß Ziffer 5.3 auf den Käufer über.
 

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§7 Beratungsleistungen
 

Beraten wir den Kunden hinsichtlich der Eignung und Verwendungsfähigkeit unserer Produkte, ist der Kunde verpflichtet, uns unaufgefordert alle für die Beratung erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen. Falsche Angaben des Kunden und sonstige Unrichtigkeiten in einer Bestellung oder bei der Informationserteilung seitens des Kunden gehen allein zu seinen Lasten. Wenn wir dem Kunden nicht ausdrücklich die Übernahme von Beratungsleistungen schriftlich bestätigen, kommt ein Beratungsvertrag nicht zustande.

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§8 Mängelansprüche

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Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen. Offene Mängel sind unverzüglich, in keinem Fall jedoch später als 8 Tage nach Empfang der Ware zu rügen; verdeckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die bestellte Ware sich für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Es ist Sache des Käufers, dies vor der Verarbeitung oder Verwendung auszuprobieren. Ist die Lieferung trotz aller aufgewendeter Sorgfalt zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft, so werden wir, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, auf Verlangen des Käufers und nach Rückgabe der mangelhaften Ware, die Ware nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Geringfügige Abweichungen in der Stoffbeschaffenheit, Stoffmischung, Leimung, Härte, Aufsicht, Durchsicht, Farbe, Oberfläche, Glätte, Reinheit und dergleichen gelten nicht als Mängel. lm Übrigen gelten für die Mängelbeurteilung die entsprechenden Passagen der „Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) für Papier, Karton und Pappe“, in der jeweils gültigen Fassung. Ansprüche wegen Mängeln verjähren 12 Monate nach Ablieferung der Ware; dies gilt nicht, soweit ein Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder verschwiegen wurde oder durch einen schuldhaft verursachten Mangel eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit verursacht wird.

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§9 Mehr- und Minderleistungen

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9.1 Mehr- und/oder Mindermengen bis zu 10 % sind zulässig und bei der Preisberechnung zu berücksichtigen. Sie berechtigen den Kunden nicht einer Mängelrüge und/oder Zurückbehaltungsrecht.

 

9.2 Die zulässigen Toleranzen hinsichtlich des Standes abgepasster Wasserzeichen betragen +/- 10 mm, wonach die angepassten Wasserzeichen um 10 mm in ihrer Stellung und nach jeder Richtung auf dem Papier verschoben sein können.
 

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§10 Haftung

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Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Übernahme eines Beschaffungsrisikos, im Falle von Garantien oder der Übernahme einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Außerdem haften wir bei der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Käufer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Falle einer persönlichen Haftung unserer leitenden und einfachen Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

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§11 Eigentumsvorbehalt

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11.1 Wir behalten uns das Eigentum an jedem Liefergegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, insbesondere bis zur Begleichung eines etwaigen Kontokorrentsaldos, vor (Saldenvorbehalt). Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und von uns gelieferte Gegenstände zurückzunehmen oder zu pfänden. Wir sind nach Rücknahme eines oder mehrerer Liefergegenstände zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

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11.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand für uns zu verwahren und pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

 

 

11.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

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11.4 Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsvorgang weiterzuverkaufen oder einzubauen, jedoch nicht diesen zur Sicherheit zu übereignen oder zu verpfänden. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder sonstige Dritte erwachsen. Die Abtretung dient in demselben Umfang der Sicherung unserer Forderung wie der Eigentumsvorbehalt nach 11.1 dieser Bedingungen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Wir sind jedoch berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder der Kunde seine Zahlungen einstellt, in diesen Fällen dürfen wir die Ermächtigung zur Einziehung widerrufen. Wir können überdies verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt gibt, uns eine schriftliche Abtretungserklärung zur Verfügung stellt und uns alle zum Einzug der Forderung erforderlichen Angaben sowie Unterlagen zur Verfügung stellt.

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11.5 Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder vermengt, erwerben wir Miteigentum entsprechend der Verhältnisse des Werts uns gehörender Gegenstände (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zum Wert aller vermischten oder vermengten Gegenstände. Erfolgt die Vermischung oder Vermengung in der Weise, dass die Sache des Kunden uns anteiliges Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt die in unserem Allein- oder Miteigentum stehenden Gegenstände für uns.

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11.6 Der Kunde tritt uns auch alle Forderungen, die durch Verbindung des Liefergegenstands mit einem Grundstück gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, zur Sicherung unserer Forderungen ab. 11.4 dieses Vertrags gilt entsprechend.

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11.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Wahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns zu.

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§12 Kreditsicherung

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Sofern wir nach Abschluss des Vertrages von Umständen Kenntnis erhalten (z.B. durch eine Bank oder Auskunftei), die auf mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers schließen lassen, haben wir das Recht, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen Frist, höchstens aber 14 Tage, zu verlangen und nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten.

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Stand: 15.01.2019

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Haben Sie noch Fragen?

Wir sind für Sie da!

Tel.:  (0 24 21) 5 90 75 10

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